Sehr geehrte Eltern,

nach Mitteilung durch das Staatliche Schulamt Rostock wird aufgrund der Entwicklung der Inzidenzen die Schulpflicht ab dem 01.03.2021 im Landkreis Rostock aufgehoben.
In der Schule wird freiwilliger Präsenzunterricht angeboten, der von den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6 und 10 wahrgenommen werden kann. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht (§7c der 2. Schul-Corona-Verordnung vom 15.02.2021).

Über den Zeitpunkt einer Rückkehr zum Präsenzunterricht nach den Regelungen des §7b der 2. Schul-Corona-Verordnung wird durch die behördlichen Stellen informiert.

Hinsichtlich der Durchführung des freiwilligen Präsenzunterrichtes gelten folgende Maßgaben:
- Aufgabenpakete werden in Präsenz und Distanz gleichermaßen mit dem Schwerpunkt der Festigung und des Übens angeboten,
- in der Distanz erreichte Lernergebnisse werden in geeigneter Weise gegenüber den Schülerinnen und Schülern kommuniziert,
- zu den in der Distanz verbleibenden Schülerinnen und Schülern wird der Kontakt in geeigneter Weise gepflegt.

Auf dem Bildungsserver kann die landesweite Entwicklung der Inzidenzzahlen verfolgt werden. Nutzen Sie dazu den Link: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm .

Mit freundlichem Gruß

G. Aloulou
Schulleiterin

   

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